Februar 2019
Aktuelles, Fraktionsberichte, Ratsarbeit

Februar 2019

Die UWG hat sich auf ihrer Fraktionssitzung mit der Tagesordnung der ersten Ratssitzung des Jahres beschäftigt. Intensiv wurde die mögliche Einführung der „Gelben Tonne“ diskutiert. Ab dem Jahr 2021 könnte die Gelbe Tonne als Ersatz für die „Gelben Säcke“ eingeführt werden. Einige Haushalte haben bereits auf eigene Kosten eine Tonne angeschafft. Die Abfuhr dieser Tonnen erfolgt bisher nur als Kulanzleistung des derzeitigen von den Dualen Systemen beauftragten Entsorgungsbetriebs. Die UWG spricht sich nach der Beratung dafür aus, das System „Gelber Sack“ gegen die „Gelbe Tonne“ auszutauschen. In den letzten Jahren hat die UWG bereits die Umstellung auf ein Tonnensystem angefragt. Erst jetzt ist es durch das Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes möglich, die Umstellung von den Betreibern der Dualen Systeme einzufordern. Zwar ergibt sich durch die Tonne ein vermeintlich höherer Stellplatzbedarf, aber auch die Säcke müssen derzeit an einer Stelle gelagert werden. Das Risiko von „Fehleinwürfen“, also dem Entsorgen von Abfällen, die nicht zu den Leichtverpackungen zählen, ist im System der Gelben Tonne etwas erhöht. Kontrollen sind im Tonnensystem schwerer durchzuführen. Hier muss an die Bürgerinnen und Bürger appelliert werden, sich an die Vorgaben zur Entsorgung der Abfälle zu halten. Da Fehlabwürfe auch bei den anderen Tonnen (Papiermüller, Grünabfall usw.) möglich sind, ist dies aus Sicht er UWG kein grundsätzliches Ausschlusskriterium für die Tonne. Die Anfälligkeit der aktuellen Säcke in Bezug auf ihre Reißfestigkeit sowie das Herumwehen von Säcken und Müll bei starkem Wind sind das Hauptargument, die eine Umstellung auf das Tonnensystem sinnvoll machen. Sofern die Dualen Systeme einer Umstellung auf die Tonne zustimmen, erfolgt dieses kostenneutral für die Bürgerinnen und Bürger. In dem Zusammenhang ist besonders das Thema des Abholrhythmus zu berücksichtigen. Die UWG spricht sich dafür aus, einen vierwöchigen Abholrhythmus (aktuell zweiwöchig) für die Tonne vorzusehen. Nur so kann nach der derzeitigen Gesetzeslage die Umstellung auf eine Tonne kostenneutral erfolgen.