Anträge zur Haushaltssatzung 2019
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Anträge zur Haushaltssatzung 2019

Die UWG Wettringen beantragt zum Haushaltsentwurf 2019: Erweiterung eines Ziels:

Die UWG Wettringen beantragt konkret das nachfolgend genannte Ziel zu erweitern:

Erweiterung Ziel 1:

[…] Das Thema „Naturschutz“ hat einen hohen Stellenwert, nachhaltiges ökologisches Handeln liegt im Interesse aller. Die bestehenden naturnahen Bereiche im Gemeindegebiet werden weiter aktiv geschützt. Bereits ins Leben gerufene Maßnahmen und Aktionen zur Schaffung von weiteren naturnahen Lebensräumen und zum Erhalt der Artenvielfalt werden fortgeführt und die Initiierung neuer Maßnahmen wird regelmä-
ßig überprüft.

Begründung:
Der Naturschutzgedanke ist in der letzten Zeit durch verschiedene Maßnah-
men der Gemeinde in Wettringen deutlich fokussierter geworden. Aus diesem Grund sollte dem Thema Naturschutz auch bei den Zielen der Gemeinde Wettringen, eine stärkere Gewichtung beigemessen werden.

2. Gutachten zur zukünftigen Wohnbauentwicklung – Erschließung neuer
Baugebiete vs. Erhalt von bestehenden Wohngebieten

Wir beantragen die Erstellung eines Gutachtens, in dem für die Gemeinde
Wettringen Handlungsoptionen erarbeitet und ein möglichst optimaler Weg zur  zukünftigen Wohnbauentwicklung aufgezeigt werden. Dabei sollen insbeson dere auch Maßnahmen aufgezeigt werden, die eine Gemeinde initiieren kann,  um Leerständen in bestehenden Wohngebieten entgegen zu wirken. Das erstelle Quartierskonzept soll dabei ein Baustein sein und auf die gesamte Gemeinde übertragen werden. Für die Erstellung des Gutachtens sind finanzielle Mittel einzuplanen.

Begründung:
In den vergangenen Jahren ist das Interesse an Baugrundstücken enorm ge-
stiegen. Derzeit stehen ca. 150 Interessenten auf der Warteliste für ein Bau-
grundstück in Wettringen. Hierunter sind auch viele Wettringerinnen und Wettringer. Für die Gemeinde besteht dadurch ein gewisser Druck diese Nachfrage zu befriedigen und die Entwicklung der Gemeinde weiter voranzubringen. Dem gegenüber steht derr Flächenverbrauch durch Versiegelung, der mit der Erschließung von neuen Wohnbaugebieten verbunden ist. Zudem existieren in der Gemeinde Wettringen bestehende Wohnbaugebiete, in denen möglicherweise mittelfristig ein Leerstand droht, weil frei werden Häuser nicht weiter bewohnt werden. Diese Wohngebäude sind i. d. R. im Eigentum von Privatpersonen. Der Antrag der UWG zielt darauf in einem Gutachten den optimalen Weg zwi-
schen Erschließung von Wohngebieten, möglichst geringem Flächenver-
brauch und Handlungsoptionen zur mittelfristiger Vermeidung von Leerstand zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen.

3. Bepflanzung und Begrünungsmaßnahmen

Wir beantragen das gemeindeeigene Grundstück am Bahndamm zwischen
Tie-Esch und Maxhafen (Flur 22, Flurstück 145) im Frühjahr oder spätestens Herbst 2019 überwiegend mit Gehölzen zu bepflanzen und soweit möglich dort zusätzlich Wildblumen auszusäen. Da in diesem Bereich Versorgungsleitungen liegen, sind die Bepflanzungsmaßnahmen eng mit dem Betreiber dieser Leitungen abzustimmen. Für die Bepflanzung sind entsprechende finanzielle Mittel einzuplanen.

Begründung:
Die Gemeinde Wettringen hat in den letzten Jahren einige Maßnahmen angestoßen und durchgeführt, um die ökologische Qualität in der Gemeinde weiter zu verbessern. Diese Anstrengungen müssen fortgeführt werden, um im Umfeld der Gemeinde artenreiche Lebensräume zu erhalten und insbesondere auszubauen. Anpflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen sind dabei wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Qualität. Die beantragte Maßnahme würde der Gemeinde zudem Ökopunkte für zukünftige Ausgleichsmaßnahmen, die im Zuge der weiteren Gemeindeentwicklung ggf. herzustellen sind, bringen.

4. Förderung von ehrenamtlichen Aktivitäten
Wir regen an finanzielle Mittel in vertretbarer Höhe in den Haushalt einzustellen, mit denen unbürokratisch ehrenamtliche Aktivitäten, z. B. im kulturellen, traditionspflegerischen oder jugendfördernden Bereich, außerplanmäßig unterstützt werden können, wenn eine Unterstützung z. B. durch den Kulturring oder Ortsjugendring nicht geleistet werden kann.

Begründung:
Die ehrenamtliche Arbeit spielt in unserer Gemeinde eine herausragende Rol-le. In vielen Bereichen, wie Kultur, Traditionspflege, Integration, Jugendarbeit oder Sport sind viele Wettringerinnen und Wettringer aktiv. Um einzelne Veranstaltungen punktuell aus dem Haushalt zu unterstützen, sollen finanzielle Mittel bereitgestellt werden.